Heilpraktikerin

Aufgrund von diagnostischen und therapeutischen Einschränkungen im Hinblick auf die allgemeinmedizinische Diagnostik und Therapieverfahren innerhalb einer zahnärztlichen Tätigkeit hat Frau Dr. Michl 2021 die allgemeine Heilerlaubnis nach §1 HprGesetz im Rahmen einer amtsärztlichen Überprüfung durch das Landratsamt Rosenheim erlangt. So kann sie auch heilpraktisch tätig sein und ihren Patienten:innen wichtige Brückendisziplinen, z. B. im Bereich der speziellen, zahnärztlichen Schmerztherapie oder der orthomolekularer Medizin, sowie Ausleitverfahren nach einer Amalgamsanierung vollumfänglich anbieten

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